DAS NEUE WAFFENRECHT
Neue
Erlaubnispflichten:
Kleiner Waffenschein
Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab
achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem
Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die
Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder
Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe
vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte,
dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis
genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen
der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER
WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde
beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT
!
Luftdruckwaffen
Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab
achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Dazu gehören ab dem neuen
Waffengesetz auch die Soft-Air Waffen. Ausnahme sind Soft-Air Waffen mit
einer Energie unter 0,08 Joule, die nicht aussehen dürfen wie
Nachahmungen echter Waffen.
Generelle Verbote
-Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines
Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen.
-Faustmesser, Messer deren Griff im rechten Winkel zur Klinge stehen.
-Butterfly-Messer
-Wurfsterne
-Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.
-Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm.
lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge
liegt.
-Elektroschockgeräte. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung gilt bis zum
31.12.2003. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den
Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch
die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. Die Geräte sind
also noch bis Ende 2003 erlaubt. Danach ist noch nichts entschieden.
Die
wichtigsten Fragen zum Waffengesetz gelten ab dem 01.04.2003. Es liegt
den Behörden noch keine vollständige Ausführungsverordnung vor.
Der Erwerb:
Bei erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition wird
die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis getätigt.
1. Waffenbesitzkarte (WBK) mit entsprechendem Eintrag berechtigt zum
Kauf von Kurz- und Langwaffen und Munition sowie von Wechselläufen und
Systemen und von wesentlichen Teilen für Waffen. Gelbe WBK berechtigt
zum Kauf von Einzellader-Kurzwaffen, Langwaffen-Repetierern und
Vorderladerwaffen.
2. Deutsche Jagdscheine berechtigen zum Kauf von Langwaffen mit über
60cm. Gesamtlänge, einschließlich Selbstladewaffen mit einer
Magazinkapazität von zwei Patronen sowie der dazugehörigen Munition.
3. Munitionserwerbsscheine berechtigen zum Kauf der eingetragenen
Munition.
Bei nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen wird die
Abgabe nur an Personen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr getätigt.
1. Gegen Altersnachweis (18 Jahre) werden Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule
mit F-Stempel sowie Gas- und Signalpistolen mit PTB-Zulassung,
Einzelladerschwarzpulverwaffen sowie Elektroschocks mit amtlicher
Zulassung, Tränengassprays und Hieb oder Stichwaffen und Bogen und
Armbrüste abgegeben, ebenfalls Luftgewehrkugeln und Munition für Gas-
und Signalpistolen. Das Führen von Luftdruckwaffen mit F-Stempel ist nur
mit Waffenschein erlaubt. Gaswaffen mit PTB-Zulassung dürfen nur mit
einem kleinen Waffenschein geführt werden.
Verbotene Waffen werden nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung
abgegeben.
Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko,
Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den
verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen
der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen
Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben
werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen
Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls
solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht
aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr
Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen.
Quelle:
www.gunsandsports.de
Dieser Text hat rein informativen Charakter und stellt
keine rechtliche Belehrung oder Garantie da. Auf Deutsch: Angaben ohne
Gewähr ;)
www.paintballers.de

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