DAS NEUE WAFFENRECHT



Neue Erlaubnispflichten:

Kleiner Waffenschein


Gas/Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen bleiben frei erwerbbar ab achtzehn Jahren. Erlaubt ist auch der Transport dieser Waffen in einem Behältnis, dass keinen schnellen Zugriff erlaubt. (Also z.B. wird die Waffe getrennt von der Munition in einem abgeschlossenem Koffer oder Behältnis transportiert. Im Fahrzeug legen Sie die Gaswaffe vorsichtshalber in den Kofferraum, da man sonst argumentieren könnte, dass während der Rotphase an einer Ampel eine Waffe aus dem Behältnis genommen werden könnte.) AUSSCHLIESSLICH ZUM FÜHREN (verdecktes Tragen der Gaswaffe am Körper in der Öffentlichkeit) WIRD EIN KLEINER WAFFENSCHEIN NOTWENDIG. Diese Erlaubnis kann bei Ihrer Ordnungsbehörde beantragt werden. DER KAUF UND DER TRANSPORT IST ALSO WEITERHIN ERLAUBT !

Luftdruckwaffen


Luftdruckwaffen müssen mit einem F-Stempel versehen sein um frei ab achtzehn Jahren verkäuflich zu sein. Dazu gehören ab dem neuen Waffengesetz auch die Soft-Air Waffen. Ausnahme sind Soft-Air Waffen mit einer Energie unter 0,08 Joule, die nicht aussehen dürfen wie Nachahmungen echter Waffen.

Generelle Verbote


-Vorderschaftsrepetierflinten (Pumpgun), die anstelle eines Anschlagschaftes nur einen pistolenartigen Griff besitzen.
-Faustmesser, Messer deren Griff im rechten Winkel zur Klinge stehen.
-Butterfly-Messer
-Wurfsterne
-Fallmesser und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausspringt.
-Springmesser die seitlich geöffnet werden und deren Klinge über 8,5 cm. lang ist und deren Klingenbreite unter zwanzig Prozent der Klingenlänge liegt.
-Elektroschockgeräte. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31.12.2003. Die für jedermann geltende Ausnahmegenehmigung erlaubt den Umgang dieser Geräte, da für diese Geräte noch keine Prüfkriterien durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt vorliegen. Die Geräte sind also noch bis Ende 2003 erlaubt. Danach ist noch nichts entschieden.

Die wichtigsten Fragen zum Waffengesetz gelten ab dem 01.04.2003. Es liegt den Behörden noch keine vollständige Ausführungsverordnung vor.

Der Erwerb:


Bei erlaubnispflichtigen Waffen und erlaubnispflichtiger Munition wird die Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis getätigt.

1. Waffenbesitzkarte (WBK) mit entsprechendem Eintrag berechtigt zum Kauf von Kurz- und Langwaffen und Munition sowie von Wechselläufen und Systemen und von wesentlichen Teilen für Waffen. Gelbe WBK berechtigt zum Kauf von Einzellader-Kurzwaffen, Langwaffen-Repetierern und Vorderladerwaffen.

2. Deutsche Jagdscheine berechtigen zum Kauf von Langwaffen mit über 60cm. Gesamtlänge, einschließlich Selbstladewaffen mit einer Magazinkapazität von zwei Patronen sowie der dazugehörigen Munition.

3. Munitionserwerbsscheine berechtigen zum Kauf der eingetragenen Munition.

Bei nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen wird die Abgabe nur an Personen mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr getätigt.

1. Gegen Altersnachweis (18 Jahre) werden Luftdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-Stempel sowie Gas- und Signalpistolen mit PTB-Zulassung, Einzelladerschwarzpulverwaffen sowie Elektroschocks mit amtlicher Zulassung, Tränengassprays und Hieb oder Stichwaffen und Bogen und Armbrüste abgegeben, ebenfalls Luftgewehrkugeln und Munition für Gas- und Signalpistolen. Das Führen von Luftdruckwaffen mit F-Stempel ist nur mit Waffenschein erlaubt. Gaswaffen mit PTB-Zulassung dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden.

Verbotene Waffen werden nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung abgegeben.

Verbotene Gegenstände sind Butterfly-Messer, Wurfsterne, Tschacko, Schlagringe und Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Zu den verbotenen Gegenständen gehören auch Faustmesser (Alle Messer bei denen der Griff im neunzig Grad Winkel zur Klinge steht), die gegen Ausnahmegenehmigung an Jäger und Angehörige des Pelzgewerbes abgegeben werden dürfen. Wir handeln ab dem 01.04.2003 nicht mehr mit verbotenen Gegenständen, die noch nach dem alten Waffengesetz erlaubt waren. Falls solche Gegenstände noch in alten Katalogen bzw. auf einer nicht aktualisierten Seite im Internet zu sehen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir diese Artikel nicht mehr verkaufen.
 

 

Quelle: www.gunsandsports.de

 

Dieser Text hat rein informativen Charakter und stellt keine rechtliche Belehrung oder Garantie da. Auf Deutsch: Angaben ohne Gewähr ;)         

 

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