Was muss ich beachten wenn ich ein

Paintballspielfeld eröffnen will? 

 

Ein Paintballspielfeld in Deutschland (speziell in Bayern) zu eröffnen ist sehr schwer. Man bräuchte nämlich folgende Voraussetzungen um gesetzeskonform ein Feld zu eröffnen:

 

- Grundlage wie einen eingetragenen Verein oder einen Club der das Feld betreibt.

- Privatgrund (eigenen oder mit schriftlicher Genehmigung), der für gewerbliche Nutzung (nicht landwirtschaftliche Nutzung!) eingetragen ist.

Schriftliche Genehmigung deswegen weil falls ihr euch die Erlaubnis nur mündlich holt und der Besitzer später von der Polizei einen Anruf bekommt ob das stimmt dass ihr Paintball spielen dürft kann es leicht passieren dass sich der Besitzer vorsichtshalber dumm stellt und dann gibts Probleme!

- Kompletten Sicht- und Lärmschutz damit es die Nachbarn weder optisch noch akustisch belästigen kann.

- Ausreichende Befriedung, was heißt dass kein Unbefugter auf das Grundstück gelangen kann ohne dass er einen hohen Zaun übersteigt oder eine Tür aufbricht/unbefugt öffnet.

- Komplette Absicherung dass unter keinen Umständen ein Paintball das Grundstück verlassen kann (Fangnetz mindestens 3 Meter und optimal wäre eine Überdachung oder eine Halle).

- Keine Umweltverschmutzung durch Abfälle oder Paintballs, also ausreichend Mülltonnen aufstellen und auch darauf achten dass das Grundstück immer sauber ist.

 

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung in befriedetem Besitztum mit Schusswaffen deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 

WaffR / WaffG Beck Texte dtv 12. Auflage 2003 §12 Abs 4.1a

 

Oder:

 

(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer

 1. Schußwaffen, deren Bauart nach § 22 Abs. 1 zugelassen ist und
    die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, oder Schuß-
    apparate führt,

 2. sonstige Schußwaffen

    a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz
       oder im Zusammenhang damit führt,

    b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäfts-
       räumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schieß-
       stätte führt,

    c) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von
       einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden
       Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf


WaffG §35 4.2.b

 

 

Will man ein gewerbliches Spielfeld eröffnen (also kein Vereinsheim zum vereinsmäßigen Ausüben der in der Satzung genannten Tätigkeit) kommen noch Voraussetzungen hinzu die man in Bayern zzt. kaum erfüllen kann.

Einen Gewerbeschein zum betreiben eines Paintballfeldes wird man nicht bekommen da Paintball nicht als Sportart anerkannt ist und darüber hinaus in Bayern allgemein als "nicht förderungswürdig" eingestuft ist, was auch Genehmigungen bei Gemeinden fast aussichtslos macht.

 

Auch abzuraten ist davon, ein Waldstück als Spielfeld zu nehmen, denn auch wenn der Besitzer eine Genehmigung erteilt und 2 km rund um das Waldstück Wüste wäre kann man doch nie die Voraussetzung der Befriedung gewährleisten, da Wälder in Deutschland von jedem betreten werden dürfen. Außerdem reicht die "tote Zone rundum nicht als Gewährleistung dass kein Paintball das Grundstück verlässt. Es müsste ein 3 Meter hohes Netz um das Waldstück gelegt werden was aus Vogelschutzgründen unzulässig wäre.

Eine Eintragung als gewerblicher Grund ist bei Wäldern darüber hinaus auch selten und kaum nachträglich machbar.

Außerdem kommen Waldspieler mit Tarnkleidung bei Wanderern und Spaziergängern nicht gut an und es wird zwangsläufig Beschwerden geben, wenn nicht von Wanderern dann von Jägern, denn fast jedes Waldstück in Deutschland ist Jagdrevier und wenn sich ein Jäger bei der Polizei beschwert gibt es leider zzt. keine gesetzliche Grundlage für Paintballer dem entgegen zu wirken.

 

Weitere Tipps um Ärger zu vermeiden:

 

- sprecht vorher mit allen Nachbarn und erklärt ihnen was ihr dort genau machen wollt
- alle Markierer müssen natürlich den F-stempel haben!!! und auf max. 210 fps eingechront sein.
- kauft euch ne Chrony!!! es macht ein gutes bild wenn ihr gezielt auf Sicherheit achtet. stellt möglichst viele Schilder auf. falls euch die Polizei jemals darauf ansprechen sollte warum ihr eine Chrony einsetzt, dann gebt niemals zu, dass man die Markierer auf über 210 fps einstellen kann. sagt ihr wollt nur auf Nummer sicher gehen, denn beim zerlegen und ölen usw. kann ja jemand mal was falsch machen.
- Bebauungsplan: Jeder qm Boden ist in Deutschland in einem Bebauungsplan eingezeichnet. in diesem plan steht wie das Gelände genutzt werden darf. es gibt z.B. Wohngebiete, Gewerbegebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen.
wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann besorgt euch ein Feld, in einem Gewerbegebiet. sonst kann es euch passieren, das sie euch das Spielfeld ziemlich schnell wegen dem Bebauungsplan wieder zumachen.
- für das Spielfeld braucht ihr einen Bauplan, den ihr auch einreichen müsst. die einzige Möglichkeit dies zu umgehen ist, ihr baut das Spielfeld so auf, dass ihr es innerhalb von 24h abbauen und wegräumen könnt, dann braucht ihr keinen Bauplan!
- verlangt für das spielen kein Geld. sonst seit ihr ein gewerbliches Spielfeld und für ein solches benötigt man eine Genehmigung!!! macht für euer Spielfeld keine öffentliche Werbung (Flyer, Plakate etc). es gibt in einigen Bundesländern die Auflage das man dies nicht machen darf, da es ja für eine kleine Gruppe (sprich Vereinsmitglieder) ist und deshalb darf keine Werbung gemacht werden. stellt keine Werbungen von Sponsoen auf (höchstens Werbung auf Trikot). falls ihr essen oder Getränke verkaufen wollt, dann hängt kein Preisschild auf, sondern verlangt einen Kostenbeitrag (sonst braucht ihr sanitäre Einrichtungen, ebenso fällt die Auflage für einen 3-seitigen Spuckschutz beim Essenstand weg). wie gut ihr rechnen könnt ist im Gesetz ja nicht vorgeschrieben. sprich es kann euch keiner was machen wenn ihr für 2 Cola und eine Steaksemmel 20,- Euro "Kostenbeitrag" berechnet.
 

 

Dieser Text hat rein informativen Charakter und stellt keine rechtliche Belehrung oder Garantie da. Auf Deutsch: Angaben ohne Gewähr ;)         

 

www.paintballers.de