Was muss ich beim Transport von Paintball-

ausrüstung und Markierern beachten?

 

Die meisten Spieler werden ihre Ausrüstung, in Koffern und Taschen verpackt, im Kofferraum transportieren, was laut §12 WaffG ausreichend ist.

 

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

 

WaffR / WaffG Beck Texte dtv 12. Auflage 2003 §12 Abs 3.2

 

Oder:

 

(4) Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer

 1. Schußwaffen, deren Bauart nach § 22 Abs. 1 zugelassen ist und
    die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, oder Schuß-
    apparate führt,

 2. sonstige Schußwaffen

    a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz
       oder im Zusammenhang damit führt,

    b) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäfts-
       räumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schieß-
       stätte führt,

    c) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von
       einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden
       Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf


WaffG §35 4.2.c

 

Will man darüber hinaus sicher gehen (Ratsam auch für Kombifahrer) sollte man den Markierer getrennt vom Treibmittel und der Munition in einem abgeschlossenen Koffer transportieren.

Normalerweise sollte der abgeschlossene Kofferraum zwar als Diebstahlhemmung ausreichen und auch die Zugriffsbereitschaft ausschließen aber man kann ja nie zuviel des Guten tun.

 

"Von seinem Bedürfnis umfasster Zweck" sagt frei übersetzt aus dass man in der Lage sein muss glaubhaft zu versichern den Markierer zweckgemäß benutzt zu haben bzw. zu benutzen. Also zum Beispiel von Zuhause zu einem Spielfeld auf befriedetem, abgesicherten Privatgrund.

 

Es kann auch sehr hilfreich sein eine Paintballzeitschrift oder Infomaterial über das moderne Paintballspielen bei der Ausrüstung zu haben um es gegebenen Falles den Beamten zu zeigen und so seine Argumentation zu unterstreichen dass wir hier nichts Verbotenes tun. Gesetzestexte können helfen, sie können aber auch Trotzreaktionen bei den Beamten hervorrufen, die sich nachteilig auswirken könnten also immer locker bleiben und nicht "klugscheissen".

 

Dieser Text hat rein informativen Charakter und stellt keine rechtliche Belehrung oder Garantie da. Auf Deutsch: Angaben ohne Gewähr ;)         

 

www.paintballers.de