Was muss ich beim Transport von Paintball- ausrüstung und Markierern beachten?
Die meisten Spieler werden ihre Ausrüstung, in Koffern und Taschen verpackt, im Kofferraum transportieren, was laut §12 WaffG ausreichend ist.
Will man darüber hinaus sicher gehen (Ratsam auch für Kombifahrer) sollte man den Markierer getrennt vom Treibmittel und der Munition in einem abgeschlossenen Koffer transportieren. Normalerweise sollte der abgeschlossene Kofferraum zwar als Diebstahlhemmung ausreichen und auch die Zugriffsbereitschaft ausschließen aber man kann ja nie zuviel des Guten tun.
"Von seinem Bedürfnis umfasster Zweck" sagt frei übersetzt aus dass man in der Lage sein muss glaubhaft zu versichern den Markierer zweckgemäß benutzt zu haben bzw. zu benutzen. Also zum Beispiel von Zuhause zu einem Spielfeld auf befriedetem, abgesicherten Privatgrund.
Es kann auch sehr hilfreich sein eine Paintballzeitschrift oder Infomaterial über das moderne Paintballspielen bei der Ausrüstung zu haben um es gegebenen Falles den Beamten zu zeigen und so seine Argumentation zu unterstreichen dass wir hier nichts Verbotenes tun. Gesetzestexte können helfen, sie können aber auch Trotzreaktionen bei den Beamten hervorrufen, die sich nachteilig auswirken könnten also immer locker bleiben und nicht "klugscheissen".
Dieser Text hat rein informativen Charakter und stellt keine rechtliche Belehrung oder Garantie da. Auf Deutsch: Angaben ohne Gewähr ;)
www.paintballers.de
|