Was
braucht man um Paintball spielen zu können?
-
Natürlich
die Paintballkugeln und den Markierer, aber
auch:
-
Schutzmaske:
Deshalb ist das Wichtigste, was man benötigt, die
Schutzmaske. Es muß eine speziell für den Paintballsport
entwickelte Schutzmaske sein, da nur die die hohe Energie
einer Paintballkugel absorbieren kann. Die Maske gehört zur
Pflichtausstattung. Mit ihr werden vor allen Dingen die
Augen und die Gesichtspartie geschützt. Sie muss auf dem
Spielfeld getragen werden und darf dort nicht abgesetzt
werden.
-
Kleidung:
Anziehen kann man eigentlich alles, allerdings sollte es
strapazierfähig sein und gegen ein wenig Farbe nichts
haben. Natürlich gibt es auch spezielle Paintballkleidung.
Um dem Sport das kriegerische Aussehen zu nehmen, ist NO
CAMO (von No Camouflage = keine Tarnbekleidung) auf einigen
Spielfeldern gefordert, so dass hier Tarnbekleidung (z.B.
Bundeswehrbekleidung) unerwünscht ist. Sie ist auch nicht
immer erforderlich.
-
Schuhe:
Die Schuhe sollten leicht und stabil sein und vor allem
bequem. Turnschuhe oder entsprechende Paintballschuhe kommen
da am ehesten in Frage.

|

|
Aufbau
einer "Spyder" (Semiautomatischer Markierer)
1:
Druckbehälter (CO2 oder bei Profimarkierern
Pressluftflaschen) 2:
Einstellschraube für die Austrittsgeschwindigkeit der
Balls 3:
Bolt - Der bolt verteilt den Druck auf die Balls 4:
Ventil - Gibt bei jedem Schuss einen Gasstoß frei 5:
Hopper (Munitionsbehälter, bei Profimarkierern
Motorisiert) 6:
Lauf (mit Beschleunigungsstreche (ca. 20 cm und
Führungsstrecke) 7:
Expansionsraum für das Gas (für konstanten Druck) 8:
Abzug |
Sonstige
Schutzausrüstung ist nicht unbedingt nötig. Hier es gibt z.B.
noch Handschuhe, Tiefschutz, Knieschützer und den Halsschutz.
Welche
Markierer gibt es?
Die
billigsten Markierer sind die sogenannten Pumpaction
Markierer wie z.B. die "Hammer P", die
"Traccer" oder die "Sterling". Bei
diesen Markierern muss man vor jedem Schuss einen
Ladevorgang ausführen, ähnlich wie bei einer
Schrotflinte. Diese Markierer sind relativ billig
(zwischen 100 und 170 Euro in der Grundversion). Wenn
jeder Spieler eine solche "Pumpe" hat macht das
Spielen auch auf einem Supairfeld spaß, aber eine Pumpe
hat in der Regel gegen einen Semiautomaten keine Chance,
und als Pumpactionspieler unter Semiautomaten ist man
verloren... |

Traccer |
Die
Semiautomatischen Markierer lösen bei jedem Druck
auf den Abzug einen Schuss aus und laden automatisch nach
jedem Schuss nach. Es gibt quasi zwei Preisklassen von
Semiautomaten. Zur billigeren Preiskategorie gehören z.
B. die "Spyder", die "Tippman" und die
"Piranha". Diese Markierer liegen preislich ca.
bei 250 bis 300 Euro. Die
besseren Semiautomaten wie eine "Automag" oder
eine "Autococker" unterscheiden sich im
Wesentlichen in Genauigkeit und Schussfolge aber auch im
Preis. Eine Autococker kostet als Grundmodel ca. 500 Euro,
kann aber getuned leicht bis 1500 Euro kosten (Spearheadcocker,
Darkcocker...). Die Autococker wird auch in Zeiten der
elektropneumatischen Markierer noch gerne von
Turnierspielern benutzt. |

Spyder

Autococker |
Ein
elektropneumatischer Markierer hat anstelle eines
mechanischen Abzugs einen Mikroschalter, der elektronische
Ventile ansteuert und so eine schnellere Schussfrequenz
ermöglicht. Während ein "mechanischer"
Semiautomat maximal 9 Bälle in der Sekunde abfeuert sind
bei einem getuntem e-Pneumaten mit dem richtigen Hopper
(Munitionsbehälter) Feuerraten bis zu 18 Balls pro
Sekunde möglich! Die
bekanntesten e-Pneumaten sind zur Zeit die
"Impulse", die "Shocker", "E-Mag"
und die "Angel", welche hauptsächlich von
Turnierspielern verwendet werden. Die Angel hat einen
Grundpreis von ca. 1400 Euro und kann nur mit Pressluft
betrieben werden. |

Impulse

Angel
LCD |
BKA
Liste der in Deutschland zugelassenen Markierer
WELCHE
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN MUSS MAN BEACHTEN ?
Alle
Markierer (Luftdruckpistolen) sind ab 18 Jahren freigegeben.
Dabei ist das Waffengesetz zu beachten:
-
Das
Erwerben und Ausüben der tatsächlichen Gewalt ist nur
Personen über 18 Jahren gestattet (1.WaffV §2).
-
Das
Überlassen von erlaubnisfreien Schusswaffen an Personen
unter 18 Jahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann
mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 DM belegt werden (WaffG
§34 Abs.1).
-
Die
Benutzung der Markierer ist nur auf "befriedetem
Besitztum" (mit Genehmigung des Besitzers) gestattet.
Dies gilt aber auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Kugeln das Gelände nicht verlassen können.
-
Die
Markierer dürfen nur zugriffssicher, z.B. im verschlossenen
Kofferraum transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese
Auflage kann mit empfindlichen Geldstrafen oder
Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren geahndet werden (WaffG §35
(1)).
Texte
teilweise übernommen von kps-paintball.de |