Was braucht man um Paintball spielen zu können?

  • Natürlich die Paintballkugeln und den Markierer, aber auch:

  • Schutzmaske: Deshalb ist das Wichtigste, was man benötigt, die Schutzmaske. Es muß eine speziell für den Paintballsport entwickelte Schutzmaske sein, da nur die die hohe Energie einer Paintballkugel absorbieren kann. Die Maske gehört zur Pflichtausstattung. Mit ihr werden vor allen Dingen die Augen und die Gesichtspartie geschützt. Sie muss auf dem Spielfeld getragen werden und darf dort nicht abgesetzt werden.

  • Kleidung: Anziehen kann man eigentlich alles, allerdings sollte es strapazierfähig sein und gegen ein wenig Farbe nichts haben. Natürlich gibt es auch spezielle Paintballkleidung. Um dem Sport das kriegerische Aussehen zu nehmen, ist NO CAMO (von No Camouflage = keine Tarnbekleidung) auf einigen Spielfeldern gefordert, so dass hier Tarnbekleidung (z.B. Bundeswehrbekleidung) unerwünscht ist. Sie ist auch nicht immer erforderlich.

  • Schuhe: Die Schuhe sollten leicht und stabil sein und vor allem bequem. Turnschuhe oder entsprechende Paintballschuhe kommen da am ehesten in Frage.

Aufbau einer "Spyder" (Semiautomatischer Markierer)

 

1: Druckbehälter (CO2 oder bei Profimarkierern Pressluftflaschen)

2: Einstellschraube für die Austrittsgeschwindigkeit der Balls

3: Bolt - Der bolt verteilt den Druck auf die Balls

4: Ventil - Gibt bei jedem Schuss einen Gasstoß frei

5: Hopper (Munitionsbehälter, bei Profimarkierern Motorisiert)

6: Lauf (mit Beschleunigungsstreche (ca. 20 cm und Führungsstrecke)

7: Expansionsraum für das Gas (für konstanten Druck)

8: Abzug

 

Sonstige Schutzausrüstung ist nicht unbedingt nötig. Hier es gibt z.B. noch Handschuhe, Tiefschutz, Knieschützer und den Halsschutz.

 

Welche Markierer gibt es?

 

Die billigsten Markierer sind die sogenannten Pumpaction Markierer wie z.B. die "Hammer P", die "Traccer" oder die "Sterling". Bei diesen Markierern muss man vor jedem Schuss einen Ladevorgang ausführen, ähnlich wie bei einer Schrotflinte. Diese Markierer  sind relativ billig (zwischen 100 und 170 Euro in der Grundversion). Wenn jeder Spieler eine solche "Pumpe" hat macht das Spielen auch auf einem Supairfeld spaß, aber eine Pumpe hat in der Regel gegen einen Semiautomaten keine Chance, und als Pumpactionspieler unter Semiautomaten ist man verloren...

Traccer

 

Die Semiautomatischen Markierer lösen bei jedem Druck auf den Abzug einen Schuss aus und laden automatisch nach jedem Schuss nach. Es gibt quasi zwei Preisklassen von Semiautomaten. Zur billigeren Preiskategorie gehören z. B. die "Spyder", die "Tippman" und die "Piranha". Diese Markierer liegen preislich ca. bei 250 bis 300 Euro.

Die besseren Semiautomaten wie eine "Automag" oder eine "Autococker" unterscheiden sich im Wesentlichen in Genauigkeit und Schussfolge aber auch im Preis. Eine Autococker kostet als Grundmodel ca. 500 Euro, kann aber getuned leicht bis 1500 Euro kosten (Spearheadcocker, Darkcocker...). Die Autococker wird auch in Zeiten der elektropneumatischen Markierer noch gerne von Turnierspielern benutzt.

Spyder

 

Autococker

 

Ein elektropneumatischer Markierer hat anstelle eines mechanischen Abzugs einen Mikroschalter, der elektronische Ventile ansteuert und so eine schnellere Schussfrequenz ermöglicht. Während ein "mechanischer" Semiautomat maximal 9 Bälle in der Sekunde abfeuert sind bei einem getuntem e-Pneumaten mit dem richtigen Hopper (Munitionsbehälter) Feuerraten bis zu 18 Balls pro Sekunde möglich!

Die bekanntesten e-Pneumaten sind zur Zeit die "Impulse", die "Shocker", "E-Mag" und die "Angel", welche hauptsächlich von Turnierspielern verwendet werden. Die Angel hat einen Grundpreis von ca. 1400 Euro und kann nur mit Pressluft betrieben werden.

Impulse

 

Angel LCD

 

BKA Liste der in Deutschland zugelassenen Markierer

 

WELCHE RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN MUSS MAN BEACHTEN ?

 

Alle Markierer (Luftdruckpistolen) sind ab 18 Jahren freigegeben. Dabei ist das Waffengesetz zu beachten:

  • Das Erwerben und Ausüben der tatsächlichen Gewalt ist nur Personen über 18 Jahren gestattet (1.WaffV §2).

  • Das Überlassen von erlaubnisfreien Schusswaffen an Personen unter 18 Jahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 DM belegt werden (WaffG §34 Abs.1).

  • Die Benutzung der Markierer ist nur auf "befriedetem Besitztum" (mit Genehmigung des Besitzers) gestattet. Dies gilt aber auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Kugeln das Gelände nicht verlassen können.

  • Die Markierer dürfen nur zugriffssicher, z.B. im verschlossenen Kofferraum transportiert werden. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren geahndet werden (WaffG §35 (1)).

Texte teilweise übernommen von kps-paintball.de